Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht

In allen Bereichen und Anliegen des Mietrechts vertreten und beraten wir Mieter und Vermieter. Wir unterstützen beratend bei der Erstellung, Änderung und Prüfung von Mietverträgen oder setzen diese rechtssicher für unsere Mandanten auf. Auch in Fällen von Mieterhöhungen und -anpassungen, Nebenkostenabrechnungen oder Mietobjektmängeln stehen wir unseren Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen wie vor Gericht beratend zur Seite und entwickeln eine individuelle und maßgeschneiderte Strategie. Diese Leistungen bieten wir übrigens auch für Pächter und Verpächter.

Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Eigentümer und Hausverwalter. Wir unterstützen bei der Erstellung, Änderung und Prüfung von Kaufverträgen oder setzen diese rechtssicher für unsere Mandanten auf.

Unsere Leistungen im Mietrecht:
  • Mietvertrag: Erstellung, Prüfung, Änderung

  • Mietsicherheit, Kaution, Neben- , Betriebs- und Heizkostenabrechnungen

  • Mieterhöhungen und -minderungen, Staffel- und Indexmiete

  • Fristlose und ordentliche Kündigung

  • Durchführung / Verteidigung bei Räumungsklagen und Räumungen

  • Zwangsvollstreckungen

  • Beitreibung von Mietforderungen

  • Mietmängel wie z. B. Feuchtigkeits- und Schimmelpilzerscheinungen

Unsere Leistungen im Wohnungseigentumsrecht:
  • Verwaltervertrag

  • Bauliche Veränderung, Beseitigung baulicher Veränderungen

  • WEG-Verwalter

  • Instandhaltungsrücklage

  • Haftung des Verwalters, Haftung des Verwaltungsbeirates

  • Zwangsverwaltung

  • Beschlussanfechtungen

  • Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

  • Sondernutzungsrechte

  • Hausgeldklagen

  • Wirtschaftsplan

  • Wohnungseigentümerversammlung, Eigentümerversammlung, Einberufung, Teilnahme