Ausländerrecht
Im Bereich Ausländerrecht werden Fragen rund um die Einreise und den Aufenthalt von Menschen behandelt, die keine Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. In diesem Sinne beraten und vertreten wir Sie als Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland. Nachfolgend finden Sie die von uns angebotenen Schwerpunkte im Ausländerrecht.
Unsere Leistungen im Ausländerrecht:
Aufenthaltsrecht
Erteilung und Entzug von Aufenthaltstiteln
Einreise in die Bundesrepublik mit Visumsverfahren
Familienzusammenführung
Visa zur Aufnahme einer Beschäftigung
Beschäftigungserlaubnis für Ausländer und Asylantragsteller
Beratung von Arbeitgebern bei ausländischen Arbeitnehmern
Staatsangehörigkeitsrecht
Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland
„Härtefalleinbürgerung“, Ermessenseinbürgerung oder Anspruchseinbürgerung
Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger
Wiedereinbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit
Ausländerrecht im Familien- und Strafrecht