Ausländerrecht

Im Bereich Ausländerrecht werden Fragen rund um die Einreise und den Aufenthalt von Menschen behandelt, die keine Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. In diesem Sinne beraten und vertreten wir Sie als Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland. Nachfolgend finden Sie die von uns angebotenen Schwerpunkte im Ausländerrecht.

Unsere Leistungen im Ausländerrecht:
  • Aufenthaltsrecht

    • Erteilung und Entzug von Aufenthaltstiteln

    • Einreise in die Bundesrepublik mit Visumsverfahren

    • Familienzusammenführung

    • Visa zur Aufnahme einer Beschäftigung

    • Beschäftigungserlaubnis für Ausländer und Asylantragsteller

    • Beratung von Arbeitgebern bei ausländischen Arbeitnehmern

  • Staatsangehörigkeitsrecht

    • Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland

    • „Härtefalleinbürgerung“, Ermessenseinbürgerung oder Anspruchseinbürgerung

    • Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger

    • Wiedereinbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit

  • Ausländerrecht im Familien- und Strafrecht