Arbeitsrecht
Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es bisweilen zu Auseinandersetzungen kommen, bei denen es eines rechtlichen Beistands bedarf.
Keinesfalls führen diese Fälle immer zu einem gerichtlichen Verfahren. Vielmehr gibt es viele Bereiche, in denen es bereits durch die Hilfe juristischer Beratung zu einer außergerichtlichen Klärung kommt.
Daher liegt neben der Vertretung Ihrer Interessen im Falle eines Gerichtsprozesses ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei in der Rechtsberatung.
Gerade das Arbeitsrecht zeichnet sich durch Besonderheiten aus, so dass dem Mandanten in einigen Fällen nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte vor Gericht allein gedient ist. In diesen Fällen sind praktikable Lösungen, welche dem Mandanten neue berufliche Perspektiven eröffnen, anzustreben.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:
Kündigung
Mobbing und weitere Probleme am Arbeitsplatz wie beispielsweise Benachteiligung
Abmahnung
Gleichstellung und Schwerbehinderung
Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)
Rechtliche Beratung bei Abschluss des Arbeitsvertrages
Zulässigkeit von Befristungen
Lohnforderungen
Urlaubsabgeltung
Arbeitsrechtliche Vorschriften und Regelungen üben einen nicht unerheblichen Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg aus. Um bereits im Vorfeld viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, gestalten, prüfen und setzen wir Arbeitsverträge auf oder beraten in arbeitsvertragsrechtlichen Fragen. Bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche nicht mit außergerichtlichen, arbeitsrechtlichen Maßnahmen beizulegen sind, vertreten wir den Arbeitnehmer mit allen rechtlichen Mitteln auch vor Gericht.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber:
Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
Rechtliche Beratung von Personalabteilungen,
z.B. zu Kündigungen, Abmahnungen, allgemeinen personellen Maßnahmen
Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände
Unterstützung bei Umstrukturierungsmaßnahmen
Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
Arbeitsrecht für Betriebs- und Personalräte:
Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und bei der Durchsetzung von Rechten
Eingruppierung und sonstige Ansprüche aus Tarifverträgen
Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplan